Beglaubigungen

Für zahl­rei­che Ange­le­gen­hei­ten ist es aus­rei­chend, wenn die Unter­schrift unter Ihrer Erklä­rung nota­ri­ell beglau­bigt wird.

Eine Pro­to­kol­lie­rung mit Ver­le­sung der gesam­ten Urkun­de ist dann nicht erfor­der­lich. Ger­ne füh­re ich sol­che Unter­schrifts­be­glau­bi­gun­gen in deut­scher oder eng­li­scher Spra­che für Sie durch. Wenn Sie das beglau­big­te Doku­ment im Aus­land ver­wen­den wol­len, kann es im Ein­zel­fall erfor­der­lich sein, dass das Doku­ment zusätz­lich mit einer Apos­til­le ver­se­hen wird. Mit einer Apos­til­le wird bestä­tigt, dass ich als beglau­bi­gen­der Notar auch ein sol­cher im Sin­ne des Haa­ger Abkom­mens bin.

Die Apos­til­le erteilt in mei­nem Fall der Prä­si­dent des Land­ge­richts Frank­furt am Main. Ger­ne bean­tra­ge ich die Apos­til­le für Sie.