01 Mrz Die Errichtung eines Testaments durch den Notar *
Mit einem Testament können Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln. Sie können Ihr Testament als privatschriftliches oder öffentliches Testament errichten. Wenn Sie ein Testament handschriftlich aufsetzen und in die Schublade legen, wäre dies ein privatschriftliches Testament. Ein öffentliches Testament können Sie errichten durch Erklärung gegenüber einem Notar oder durch die Übergabe einer offenen oder verschlossenen schriftlichen Erklärung an den Notar (nachfolgend „Notar Testament“). Errichten Sie ein Notar Testament müssen Sie zwar Notargebühren entrichten, sind jedoch bei späteren Umsetzung auf der sicheren Seite.
Das Notar Testament hat gegenüber dem privatschriftlichen Testament verschiedene Vorteile:
- Das Notar Testament gewährleistet eine sachliche Beratung und Belehrung des Testierers durch den Notar. Anders als ein Notar Testament erweist sich ein privatschriftliches Testament häufig als inhaltlich widersprüchlich und praktisch nicht durchführbar, was wiederum zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen führen kann.
- Beim Notar Testament besteht nicht die Gefahr der nachträglichen Verfälschung oder Unterdrückung des letzten Willens durch Hinterbliebene, da das Notar Testament in amtliche Verwahrung genommen wird und der Notar die Verwahrangaben zum Notar Testament auch an das Zentrale Testamentsregister übermittelt.
- Beim Notar Testament stellt der Notar, der das Notar Testament erstellt, zuvor die Testierfähigkeit des Testierers fest. So ist das Notar Testament besser gegen den nicht selten von Hinterbliebenen erhobenen Vorwurf geschützt, der Testierende sei nicht mehr in der Lage gewesen, die Bedeutung seiner testamentarischen Verfügungen zu begreifen, als er das Notar Testament mit dem Notar erstellte.
- Das Notar Testament hat im Fall eines Streites nach Ihrem Tod einen höheren Beweiswert, weil es eine öffentliche Urkunde ist.
- Sind Grundstücke im Nachlass enthalten, so kann das Notar Testament zusammen mit dem Protokoll des Nachlassgerichts über seine Eröffnung gegenüber dem Grundbuchamt als Nachweis der Erbfolge dienen. Bei einem privatschriftlichen Testament ist demgegenüber die Vorlage eines Erbscheins erforderlich. Das Notar Testament spart also Zeit. Außerdem muss der Erbscheinsantrag ebenfalls vor einem Notar erklärt werden und löst regelmäßig ebenso hohe Gebühren aus wie das Testament.
- Mit dem Notar Testament wählen Sie den sichersten Wege, um Ihren letzten Willen festzuhalten.
Wer kann beim Notar ein Notar Testament errichten?
Ein Notar Testament kann grundsätzlich errichten, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Bedeutung seiner testamentarischen Verfügungen zu begreifen vermag. Auch hör- oder sprachbehinderte Testierer können ein Notar Testament errichten.
Wie wird ein Notar Testament üblicherweise errichtet?
Wenn Sie mich beauftragen, ein Notar Testament mit Ihnen zu errichten, werde ich mich mit Ihnen zunächst über Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse und Ihre testamentarischen Vorstellungen unterhalten. Dabei werde ich Sie so beraten, dass Ihre Vorstellungen über die Verteilung oder den Verbleib Ihres Nachlasses in dem Notar Testament bestmöglich umgesetzt werden. Und ich werde Sie über die Bedeutung und Tragweite Ihrer testamentarischen Verfügungen in dem Notar Testament belehren. Dies beinhaltet auch die Belehrung über gesetzliche Pflichtteilsrechte einzelner Hinterbliebener, die trotz dem Notar Testament nach dem Gesetz bestehen. Außerdem werde ich Sie fragen, ob sie vor dem Notar Testament bereits letztwillige Verfügungen getroffen haben. Es ist nämlich zu beachten, dass frühere Verfügungen durch ein späteres Notar Testament nur aufgehoben werden, soweit Widersprüche zwischen den Verfügungen bestehen. Es empfiehlt sich daher, frühere Testamente im Notar Testament ausdrücklich zu widerrufen und alle gewünschten Verfügungen ausschließlich in dem Notar Testament zu regeln.
Ist der Inhalt für das Notar Testament geklärt, erstelle ich einen entsprechenden Entwurf für ein Notar Testament, über dessen Inhalt und Wortlaut ich Sie erneut berate und belehre. Steht der Inhalt für das Notar Testament daraufhin endgültig fest, werde ich Ihnen das Notar Testament zu einem vereinbarten Termin verlesen. Eine Hinzuziehung weiterer Zeugen ist beim Notar Testament grundsätzlich nicht erforderlich, sodass Sie darauf verzichten können. Mit Ihrer und meiner Unterschrift unter dem Protokoll ist Ihr Notar Testament errichtet und gültig.
Die Notargebühren für das Notar Testament sind gesetzlich geregelt und ermitteln sich auf Grundlage des Wertes Ihres Vermögens. Der Wert wird daher im Notar Testament festgehalten.
Alternativ: Das Notar Testament durch Übergabe einer offenen Schrift an den Notar
Stattdessen können Sie das Notar Testament auch errichten, indem Sie mir ein offenes (also für mich lesbares) Schriftstück mit der Erklärung überreichen, dass es Ihren letzten Willen enthalte. Dieser Text für das Notar Testament kann in jeder denkbaren Form geschrieben sein (zB Handschrift, Computerausdruck, Kurzschrift, Blindenschrift). Die Schrift muss auch nicht von Ihnen selbst verfasst worden sein. Wenn Sie das Notar Testament auf diesem Wege errichten wollen, werde ich als Notar über Ihren Antrag und die Übergabe der Schrift eine notarielle Niederschrift anfertigen, die mir übergebene Schrift meiner Niederschrift für das Notar Testament beifügen und Ihnen die Niederschrift (nicht Ihre Schrift) verlesen. Auch bei einem solchen Notar Testament werde ich den Inhalt Ihrer Schrift aber mit Ihnen erörtern und sie darüber belehren.
Ein Notar Testament durch Übergabe einer offenen Schrift eignet sich für vor allem für umfangreiche oder einen von einem anderen Anwalt und/oder Notar verfassten letzten Willen oder wenn Ihr letzter Wille in einer fremden Sprache verfasst ist, denn als Notar muss ich die Schrift für die Errichtung des Notar Testaments nicht notwendig lesen können.
Alternativ: Das Notar Testament durch Übergabe einer geschlossenen Schrift an den Notar
Schließlich können Sie mir für Ihr Notar Testament auch eine geschlossene Schrift überreichen und erklären, dass sie Ihren letzten Willen enthalte. Auch bei einem solchen Notar Testament erstelle ich über Ihren Antrag und die Übergabe der Schrift eine notarielle Niederschrift, die ich Ihnen sodann vorlese und der ich dann die geschlossene Schrift beifüge. Ich bin als Notar aber nicht befugt, die geschlossene Schrift bei der Errichtung des Notar Testaments zu öffnen. Bei einem solchen Notar Testament habe ich natürlich keine Beratungs- und Belehrungspflichten über den Inhalt Ihres Notar Testaments, wenn ich den Inhalt nicht kenne. Die Vorteile vom Notar Testament durch Übergabe einer geschlossenen Schrift liegen auf der Hand: Sie haben die Vorteile eines Notar Testaments (allerdings ohne Beratung und Belehrung) bei gleichzeitiger absoluter Wahrung Ihrer Privatsphäre wie im Falle der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments.
Beratung ist wichtig
Bei der Anfertigung Ihres Notar Testaments nimmt die Beratung einen wichtigen Teil meiner Arbeit ein. In Deutschland gibt es für die Vermögensnachfolge nach dem Tod detaillierte gesetzliche Bestimmungen, die zum Beispiel auch regeln, wer zumindest einen gesetzlichen Mindestanteil erhalten muss. Hierzu berate ich Sie gern.