28 Feb Der Grundstücks- oder Wohnungskauf *
Sie möchten ein (Haus-) Grundstück oder eine Wohnung kaufen und suchen einen Notar, auf den Sie sich verlassen können, weil er sich um die rechtssichere und ausgewogene Gestaltung Ihres Kaufvertrags kümmert.
Nach deutschem Recht kann der Notar beim Kauf einer Immobilie frei gewählt werden. Da die anfallenden Beurkundungskosten zum größten Teil vom Käufer zu tragen sind, ist es in der Regel so, dass der Käufer auch den Notar aussucht. Selbst wenn ein Makler Sie zu einer Beurkundung beim Notar des Verkäufers oder Maklers überreden möchte, dürfen Sie den Notar frei wählen und sich also gerne für ein erstes Gespräch an mich wenden. Sie sollten nur bei einem Notar beurkunden, zu dem Sie Vertrauen haben.
Der Notar beim Kauf einer Immobilie: Wichtige Aufgaben und entscheidende Funktion
Der Vertrag über den Kauf einer Immobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit zwingend der Beurkundung durch einen Notar. Der Notar soll sowohl den Verkäufer als auch den Käufer umfassend schützen und beide Seiten vor ungesicherten Vorleistungen bewahren. Die Aufgabe des Notars besteht also darin, den Vertrag über den Kauf der Immobilie zu beurkunden und anschließend die ordentliche Abwicklung des Vertrages bis zur Eintragung im Grundbuch zu überwachen. Dabei ist der Notar zur Neutralität verpflichtet. Der Notar soll beim Kauf der Immobilie also ein entscheidender Ratgeber und Dienstleister der Beteiligten sein.
Die Vorbesprechung
Die Aufgaben des Notars beim Kauf der Immobilie beginnen bereits in der Vorbesprechung mit den Beteiligten. Der Notar hat den Willen der Beteiligten zu erforschen und muss diesen bestmöglich in dem Vertrag umsetzen. Insbesondere werde ich als Ihr Notar sicherstellen, dass es bei der Umsetzung der konkreten Vorstellungen der Vertragsparteien nicht zu einer ungesicherten Vorleistung einer der Parteien kommt. Als Notar sehe ich auch das Grundbuch ein.
Auf diese Weise bin ich in der Lage, mit Ihnen zu erörtern, ob und inwieweit etwaige Belastungen auf der Immobilie vom Verkäufer zu löschen oder vom Käufer zu übernehmen sind. Auch ist zu klären, ob die Immobilie vermietet ist oder eventuell an den Verkäufer vermietet werden soll. In diesem Fall würde ich auch diesbezüglich erforderliche zusätzliche Vertragsmodalitäten mit Ihnen besprechen.
Der Notar übernimmt die Vertragsgestaltung
Ein wesentlicher Teil der notariellen Leistungen ist sodann die Ausgestaltung des Kaufvertrags auf Grundlage dieser Informationen. Als Notar setze ich mich für Sie mit allen Besonderheiten auseinander, die für Ihren Kaufvertrag relevant sind und versuche natürlich auch Ihre Wünsche und besonderen Vorstellungen rechtssicher umzusetzen.
Bei der Ausgestaltung des Vertrages achte ich darauf, dass der Vertrag vollständig beurkundet wird, d.h. dass die Kaufvertragsurkunde alle Absprachen enthält, von denen der Kaufvertrag nach dem Willen der Vertragsparteien abhängen soll. Insbesondere auch der Kaufpreis und alle sonstigen Gegenleistungen müssen richtig angegeben werden.
Auch sonstige Nebenabreden über vom Verkäufer noch durchzuführende Renovierungen oder etwa eine Rückvermietung an den Verkäufer müssen in die Vertragsurkunde aufgenommen werden. Andernfalls ist der Kaufvertrag unvollständig beurkundet und damit unwirksam.
Der Vollzug des Vertrages
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beginne ich für Sie mit dem Vollzug der Urkunde. Ich sorge also für die Eintragung der Vormerkung und hole etwaige erforderliche Zustimmungen, Löschungsbewilligen oder Vorkaufsverzichtserklärungen ein. Sobald mit dem Vorliegen dieser Dokumente der Kaufpreis fällig ist, teile ich dies den Beteiligten mit. Die Umschreibung im Grundbuch werde ich erst beantragen, nachdem mir der Verkäufer bestätigt hat, dass er den Kaufpreis erhalten hat.
Auf diese Weise sorge ich bei der Abwicklung des Vertrages dafür, dass sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferinteressen gewahrt sind.