01 Mrz Die Gründung einer GmbH *
Die GmbH ist bei Gründern noch immer die beliebteste und mit Abstand am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Sie genießt gegenüber der Sonderform der UG (haftungsbeschränkt) im Geschäftsverkehr ein weitaus höheres Ansehen.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie einen Notar. Sie können die GmbH (nachfolgend „Notar GmbH“) vor dem Notar alleine oder zu mehreren gründen. Das Mindestkapital beträgt EUR 25.000, von denen bei Gründung der Notar GmbH mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Mit der Eintragung der Notar GmbH ist die Haftung auf das Vermögen der Notar GmbH begrenzt.
Wie läuft die Gründung der Notar GmbH ab?
In Vorbereitung der Gründung der Notar GmbH übersende ich Ihnen einen kurzen Datenerfassungsbogen, in dem Sie mir die wesentlichen Informationen zur Notar GmbH mitteilen (Gesellschafter, Firmenname, Ort des Sitzes, Gegenstand, Höhe des Stammkapitals, Namen der Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis). Auf Grundlage dieser Informationen erstelle ich die Gründungsurkunde samt Gesellschaftsvertrag für die Notar GmbH. Diesen Entwurf übersende ich Ihnen zur Durchsicht und vereinbare einen Beurkundungstermin mit Ihnen. Im Termin für die Gründung der Notar GmbH lese ich Ihnen die Gründungsurkunde und den Gesellschaftsvertrag vor.
Außerdem unterzeichnet der Geschäftsführer (das sind im Zweifel auch Sie) die Handelsregisteranmeldung sowie eine Gesellschafterliste. Nach der Beurkundung erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift der Gründungsurkunde, mit der Sie zu einer Bank gehen und dort ein Konto für die GmbH eröffnen. Auf dieses Konto zahlen Sie das Mindestkapital ein und übersenden mir einen Kontoauszug. Sobald mir der Kontoauszug vorliegt, melde ich die Gründung der GmbH beim Handelsregister an. Nach ein paar Tagen sollte gewöhnlich die Eintragungsnachricht vom Handelsregister bei mir eingehen. Diese leite ich zu Ihrer Kenntnis an Sie weiter. Erst ab diesem Zeitpunkt sollten Sie die Geschäfte über die GmbH aufnehmen.
Als Notar bin ich verpflichtet, eine Abschrift über die Gründung der Notar GmbH an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt wird Ihnen daraufhin einen Erfassungsbogen übersenden sowie eine Steuernummer zuteilen, die Sie für die Stellung von Rechnungen benötigen.
Die Anmeldung der Notar GmbH beim Gewerbeamt und der IHK müssen Sie selbst in die Wege leiten. Entsprechende Anmeldungsbögen erhalten Sie dort.
Mit welchen Gebühren müssen Sie bei der Gründung der Notar GmbH rechnen?
Die gesetzlichen Notargebühren für die Gründung der Notar GmbH betragen bei einem Stammkapital von EUR 25.000 rund EUR 750. Die Kosten des Handelsregisters betragen nochmals rd. EUR 150. Darüber hinaus werden Gebühren von der örtlichen IHK erhoben.
ACHTUNG: Sollten Sie nach der Gründung der GmbH sonstige Zahlungsaufforderungen für Unternehmensverzeichnisse o.ä. erhalten, so zahlen Sie darauf bitte nicht, ohne dies zuvor mit einem rechtlichen Berater Ihres Vertrauens besprochen zu haben.
Vorteile der GmbH
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie sich tatsächlich für die Gründung einer GmbH entscheiden sollen, habe ich hier noch einmal die wichtigsten Vorteile dieser Rechtsform für Sie zusammengestellt:
- Die private Haftung wird ausgeschlossen
- Auch eine Einzelperson kann eine GmbH gründen
- Jede geschäftsfähige, natürliche Person kann die Geschäftsführerrolle übernehmen
- Das Stammkapital kann in Form von Bar- oder Sachvermögen bereitgestellt werden
- Hohe Rechtssicherheit und hohe Anerkennung der Rechtsform
Bei der GmbH handelt es sich um eine der ältesten Rechtsformen, die es in Deutschland gibt. Sie wurde bereits im 19. Jahrhundert ins Leben gerufen und genießt daher heute eine beachtliche Wertschätzung.