Die Gründung einer GmbH *

Die GmbH ist bei Grün­dern noch immer die belieb­tes­te und mit Abstand am häu­figs­ten gewähl­te Gesell­schafts­form. Sie genießt gegen­über der Son­der­form der UG (haf­tungs­be­schränkt) im Geschäfts­ver­kehr ein weit­aus höhe­res Ansehen.

Für die Grün­dung einer GmbH benö­ti­gen Sie einen Notar. Sie kön­nen die GmbH (nach­fol­gend „Notar GmbH“) vor dem Notar allei­ne oder zu meh­re­ren grün­den. Das Min­dest­ka­pi­tal beträgt EUR 25.000, von denen bei Grün­dung der Notar GmbH min­des­tens die Hälf­te ein­ge­zahlt wer­den muss. Mit der Ein­tra­gung der Notar GmbH ist die Haf­tung auf das Ver­mö­gen der Notar GmbH begrenzt.

Wie läuft die Gründung der Notar GmbH ab?

In Vor­be­rei­tung der Grün­dung der Notar GmbH über­sen­de ich Ihnen einen kur­zen Daten­er­fas­sungs­bo­gen, in dem Sie mir die wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen zur Notar GmbH mit­tei­len (Gesell­schaf­ter, Fir­men­na­me, Ort des Sit­zes, Gegen­stand, Höhe des Stamm­ka­pi­tals, Namen der Geschäfts­füh­rer und deren Ver­tre­tungs­be­fug­nis). Auf Grund­la­ge die­ser Infor­ma­tio­nen erstel­le ich die Grün­dungs­ur­kun­de samt Gesell­schafts­ver­trag für die Notar GmbH. Die­sen Ent­wurf über­sen­de ich Ihnen zur Durch­sicht und ver­ein­ba­re einen Beur­kun­dungs­ter­min mit Ihnen. Im Ter­min für die Grün­dung der Notar GmbH lese ich Ihnen die Grün­dungs­ur­kun­de und den Gesell­schafts­ver­trag vor.

Außer­dem unter­zeich­net der Geschäfts­füh­rer (das sind im Zwei­fel auch Sie) die Han­dels­re­gis­ter­an­mel­dung sowie eine Gesell­schaft­er­lis­te. Nach der Beur­kun­dung erhal­ten Sie eine beglau­big­te Abschrift der Grün­dungs­ur­kun­de, mit der Sie zu einer Bank gehen und dort ein Kon­to für die GmbH eröff­nen. Auf die­ses Kon­to zah­len Sie das Min­dest­ka­pi­tal ein und über­sen­den mir einen Kon­to­aus­zug. Sobald mir der Kon­to­aus­zug vor­liegt, mel­de ich die Grün­dung der GmbH beim Han­dels­re­gis­ter an. Nach ein paar Tagen soll­te gewöhn­lich die Ein­tra­gungs­nach­richt vom Han­dels­re­gis­ter bei mir ein­ge­hen. Die­se lei­te ich zu Ihrer Kennt­nis an Sie wei­ter. Erst ab die­sem Zeit­punkt soll­ten Sie die Geschäf­te über die GmbH auf­neh­men.

Als Notar bin ich ver­pflich­tet, eine Abschrift über die Grün­dung der Notar GmbH an das zustän­di­ge Finanz­amt zu über­mit­teln. Das Finanz­amt wird Ihnen dar­auf­hin einen Erfas­sungs­bo­gen über­sen­den sowie eine Steu­er­num­mer zutei­len, die Sie für die Stel­lung von Rech­nun­gen benötigen.

Die Anmel­dung der Notar GmbH beim Gewer­be­amt und der IHK müs­sen Sie selbst in die Wege lei­ten. Ent­spre­chen­de Anmel­dungs­bö­gen erhal­ten Sie dort.

Mit welchen Gebühren müssen Sie bei der Gründung der Notar GmbH rechnen?

Die gesetz­li­chen Notar­ge­büh­ren für die Grün­dung der Notar GmbH betra­gen bei einem Stamm­ka­pi­tal von EUR 25.000 rund EUR 750. Die Kos­ten des Han­dels­re­gis­ters betra­gen noch­mals rd. EUR 150. Dar­über hin­aus wer­den Gebüh­ren von der ört­li­chen IHK erhoben.

ACHTUNG: Soll­ten Sie nach der Grün­dung der GmbH sons­ti­ge Zah­lungs­auf­for­de­run­gen für Unter­neh­mens­ver­zeich­nis­se o.ä. erhal­ten, so zah­len Sie dar­auf bit­te nicht, ohne dies zuvor mit einem recht­li­chen Bera­ter Ihres Ver­trau­ens bespro­chen zu haben.

Vorteile der GmbH

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie sich tat­säch­lich für die Grün­dung einer GmbH ent­schei­den sol­len, habe ich hier noch ein­mal die wich­tigs­ten Vor­tei­le die­ser Rechts­form für Sie  zusammengestellt:

  • Die pri­va­te Haf­tung wird ausgeschlossen
  • Auch eine Ein­zel­per­son kann eine GmbH gründen
  • Jede geschäfts­fä­hi­ge, natür­li­che Per­son kann die Geschäfts­füh­rer­rol­le übernehmen
  • Das Stamm­ka­pi­tal kann in Form von Bar- oder Sach­ver­mö­gen bereit­ge­stellt werden
  • Hohe Rechts­si­cher­heit und hohe Aner­ken­nung der Rechtsform

Bei der GmbH han­delt es sich um eine der ältes­ten Rechts­for­men, die es in Deutsch­land gibt. Sie wur­de bereits im 19. Jahr­hun­dert ins Leben geru­fen und genießt daher heu­te eine beacht­li­che Wertschätzung.

 

* Bitte beachten Sie: Die Ausführungen auf dieser Seite sind ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Bedürfnisse erstellt worden. Die Ausführungen sollen Ihnen nur eine erste Orientierung bieten. Die Rechtslage ist vereinfacht und unvollständig dargestellt.  Die Ausführungen stellen daher keine Rechtsberatung dar.