Vorsorgevollmacht

Durch Krank­heit, Alter oder Unfall kön­nen Sie in die Lage gera­ten, Ihre ver­mö­gens­recht­li­chen oder per­sön­li­chen Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr selbst regeln zu können.

Die nächs­ten Ver­wand­ten und der Ehe- oder Lebens­part­ner dür­fen in sol­chen Situa­tio­nen nicht auto­ma­tisch für Sie han­deln und ent­schei­den. Es emp­fiehlt sich daher, für sol­che Fäl­le Vor­sor­ge zu tref­fen. Auf die­se Wei­se kann die Bestel­lung eines Betreu­ers durch das Gericht ver­mie­den wer­den.
Als Notar berei­te ich für die­se Not­fäl­le ger­ne eine auf Ihren kon­kre­ten Ein­zel­fall abge­stimm­te Vor­sor­ge­voll­macht vor. Eine nota­ri­el­le Vor­sor­ge­voll­macht kann im Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter regis­triert wer­den, so dass die Voll­macht im Not­fall gefun­den wird

Die Wesentlichen Regelungsbereiche einer Vorsorgevollmacht sind:

  • Voll­macht in ver­mö­gens­recht­li­chen Angelegenheiten,
  • Voll­macht in per­sön­li­chen Angelegenheiten,
  • Betreu­ungs­ver­fü­gung und
  • Pati­en­ten­ver­fü­gung.